Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Offene Seminare
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner verbindlich zur Teilnahme am gebuchten Seminar und zur Zahlung der Seminargebühren zzgl. MwSt.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Bei späteren Stornierungen kann der Kunde eine(n) Ersatzteilnehmer/in benennen. Wird kein Ersatzteilnehmer/in benannt, ist bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei späteren Stornierungen, bei Nichterscheinen oder nur Zeit weisem Erscheinen des Teilnehmers ist die gesamte Teilnahmegebühr des gebuchten Seminars zu zahlen.
Trainer, Inhalt und Ablauf des Seminars können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund (insbesondere bei Erkrankung des Trainers und bei zu geringer Teilnehmerzahl) den Seminartermin zu verlegen.
Die Teilnahmegebühr ist fällig an dem bei Anmeldung vorgesehenen Veranstaltungstermin.
Die Teilnahme an Seminaren wird, ebenso wie deren Inhalt, durch den Veranstalter vertraulich behandelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmentrainings oder Einzelcoaching
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner verbindlich zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung und zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren lt. Angebot.
Bei Absage des gebuchten Firmen- oder Einzeltrainings bis zu 2 Wochen vor Beginn sind 50% des Veranstaltungspreises zu zahlen. Bei Absage der Teilnahme mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen.
Ist dem Kunden trotz verbindlicher Anmeldung die Teilnahme an einem Firmentraining oder Einzelcoaching aus dringenden Gründen nicht möglich, kann der Termin in Absprache mit dem Veranstalter verschoben werden. Der Veranstalter behält sich vor, nach seinen Möglichkeiten maximal drei Ausweichtermine in einem Zeitraum von sechs Monaten ab dem ursprünglich vorgesehenen Termin anzubieten. Wird auch mit diesen Ausweichterminen keine Durchführung des Firmentrainings oder Einzelcoachings ermöglicht, bleibt der Kunde zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr verpflichtet.
Die Teilnahmegebühr ist fällig an dem bei Anmeldung vorgesehenen Veranstaltungstermin. Dies gilt auch, wenn der ursprünglich vorgesehene Termin auf Wunsch des Kunden verschoben werden muss.
Die Teilnahme an Veranstaltungen wird, ebenso wie deren Inhalt,
durch den Veranstalter vertraulich behandelt.